Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten zwischen der Firma Folien Mcwarp und ihren Kunden.

§ 1 Beschreibung der Leistungen

Die Firma Folien Mcwarp bietet als Unternehmen, seinen Kunden ein weitreichendes Angebot an Werbetechnik an; insbesondere Folienlösungen wie Beschriftung, Fahrzeugfolierung und -gestaltung, Digitaldruck, Werbetechnik sowie Montageservice.

§ 2 Vertragsschluss/ Leistungsumfang

(1) Angebote der Firma Folien Mcwarp in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisabgaben – unverbindlich.

(2) Nach erfolgter Anfrage erhält der Kunde von der Firma Folien Mcwarp einen Angebotsvorschlag. Dieser Vorschlag ist freibleibend und gilt für einen Zeitraum von 2 Wochen.

(3)

Der Auftrag kommt durch die Übersendung des unterzeichneten Angebot durch den Kunden zur Stande.

(4) Die jeweils von der Firma Folien Mcwarp zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung konkretisiert dargestellt.

(5) Die Kosten für den Entwurf einer Druckvorlage werden, soweit sie entstanden sind, im Rahmen des Angebotsvorschlags bzw. der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen und (teil-)abgerechnet.

(6) Sofern der Kunde den Auftrag storniert, nachdem die Firma Folien Mcwarp mit ihrer Leistung begonnen hat, fällt eine Stornierungsgebühr als Aufwandsentschädigung an. Diese liegt der Höhe nach im Ermessen des Auftragnehmers und beträgt mindestens 50 % vom Auftragswert.

(7) Die vereinbarte Lieferzeiten und Auftragsarbeiten findet unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung statt

(8) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma Folien Mcwarp auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Firma Folien Mcwarp wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die der Firma Folien Mcwarp die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Firma Phönix Designs, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.

§ 3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde liefert selbst eine Druckvorlage/Layout oder lässt diese von der Firma Folien Mcwarp entwerfen. Hierbei ist die Firma Folien Mcwarp – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden – in der Gestaltung frei. Soweit die

 

Firma Folien Mcwarp ein Layout entwirft wird diese Leistung gemäß § 2 Abs. 6 der AGB gesondert abgerechnet.

(2) Sofern für die Leistungserbringung Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen, dass die Firma Folien Mcwarp ihre Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.

(3) Der Kunde stellt sicher und versichert, dass das von ihm übergebene Material zur Realisierung des Auftrages frei von Rechten Dritter ist bzw. etwaige erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen. Der Kunde stellt die Firma Car- Makeup insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Der Kunde hat der Firma Folien Mcwarp sämtliche Informationen über den zu beklebenden Untergrund anzugeben, insbesondere auch den Zeitraum zwischen (Neu-) Lackierung und Montage der Folien. Der Kunde haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zum Untergrund.

(5) Etwaig entstandene Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung gemäß Abs.2 entstehen, hat der Kunde zu tragen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen nach der Fertigstellung einen Termin zu einer Nachkontrolle wahrzunehmen.

§ 4 Auftragsvergabe an Dritte

(1) Die Firma Folien Mcwarp ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich.

(2) Abweichend von Abs. 1 bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden.

(3) Sofern eine Auftragsvergabe an Dritte erfolgt, wird die Vertraulichkeit bezüglich der Daten sichergestellt.

§ 5 Preise, Fälligkeit

(1) Je nach individueller Vereinbarung im Vertrag ist die vereinbarte Vergütung nach Beendigung des Auftrags nach entsprechender Rechnungsstellung durch die Firma Folien Mcwarp zur Zahlung fällig.

(2) Bei größeren Aufträgen und solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Firma Folien Mcwarp, Zwischenabrechnungen zu erstellen.

(3) Sollte es zu einer unvorhersehbaren Mehrarbeit kommen, kann sich der Rechnungspreis gegenüber dem Angebot erhöhen. Der Kunde wird vorab hierüber informiert.

(4) Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden vor Abholung des Fahrzeuges zu erfolgen. Die Bezahlung erfolgt Bar oder mit EC/Kreditkarte.

(5) Der Kunde ist hiermit einverstanden eine 50% Anzahlung des gesamt Betrags zu Leisten.

 

(6) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Schäden, welcher durch Nichterfüllung des Vertrages der Folien Mcwarp entstanden sind.

(7) Der vereinbarte Zeitpunk der Lieferung oder die Durchführung der Auftragsarbeiten findet unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung statt

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt, bis zum restlosen Begleichen aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehungen, unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Standort von der Firma Folien Mcwarp.

(2) Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, auch bereits bestehende Geschäftsbeziehungen mit 100% Vorkasse zu bedienen.

(3) Sollte es bis zur Fertigstellung / Abholung zu finanziellen Engpässen seitens des Auftraggebers kommen und die Restsumme nicht bar oder per Kartenzahlung bezahlt werden können, behält sich die Firma Folien Mcwarp vor, das Fahrzeug oder die Ware nicht auszuhändigen.

§ 7 Abnahme

(1) Bei Erhalt der Ware (Abholung, Lieferung, Montage o.ä.) hat der Kunde das gelieferte Produkt auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein nimmt der Kunde die gelieferte Ware an.

(2) Bei Übergabe der Auftragsarbeit (Fahrzeugfolierung, Beschriftung, Scheibentönung, etc.) hat der Kunde die Arbeit auf eventuelle bestehende Mängel zu überprüfen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Eine darüberhinausgehende Garantie wird nicht gewährt.

(2) Die Geltung der gesetzlichen Gewährleistung ist abhängig von einem Nachkontrolltermin innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung.

(3) Sofern der Kunde die Firma Folien Mcwarp nicht vollständig und richtig über den zu beklebenden Untergrund informiert hat (vgl. § 3 Abs. 4) stellen Mängel, die sich aus der Verwendung eines für den Untergrund ungeeigneten Produkts ergeben, keine Sachmängel i.S.d. Gewährleistungsrechts dar.

(4) Mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll nimmt der Kunde die in seinem Auftrag ausgeführten Arbeiten als erfüllt an.

(5) Die Folierung stellt eine handwerkliche Leistung dar, welche nicht maschinell ausgeführt wird. Trotz höchster Sorgfalt kann es vorkommen, dass sich die Schnitte und Linien an den Kanten auf zwei Fahrzeugseiten geringfügig voneinander unterscheiden. Darüber hinaus kann es zu geringfügigen Staubeinschließungen kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel

i.S.d. Gewährleistungsrechts dar.

§ 9 Haftung

(1) Die Firma Folien Mcwarp übernimmt keine Haftung für Lackbeschädigungen, die durch vorherige Lackierungsarbeiten (vor Beauftragung der Folien Mcwarp Designs) entstanden sind. Bei bereits folierten Autos übernimmt die Firma Car- Makeup keine Haftung für eine Beschädigung des Lacks unter der Folie.

 

(2) Beim Entfernen der Folie kann sich der Klarlack ablösen. Dies liegt nicht an der Verarbeitung der Folie sodass hierfür durch die Firma Folien Mcwarp keine Haftung übernommen wird.

(3) Die Firma Folien Mcwarp haftet nicht für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, soweit diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.

(3) Die Firma Folien Mcwarp übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der Firma Folien Mcwarp.

(4) Die Haftung der Firma Folien Mcwarp aus leichter Fahrlässigkeit wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut (sog. Kardinalpflichten).

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Nicht zu den Aufgaben von der Firma Folien Mcwarp gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. Die Firma Folien Mcwarp s wird aber den Kunden rechtzeitig auf für die Firma Folien Mcwarp erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen.

Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Firma Folien Mcwarp nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit die Firma Folien Mcwarp von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

(7) Druckarbeiten, die von dem Kunden entworfen wurden, werden auf Druckkompatibilität geprüft. Für inhaltliche Fehler sowie Rechtschreibfehler übernimmt die Firma Folien Mcwarp keine Haftung.

(8) Fehldrucke, für die ein inhaltlicher Fehler verantwortlich war, müssen zu 100

% vom Kunden bezahlt werden. Die zusätzlichen Kosten, die bei der Nachbesserung eines vom Kunden zu verantwortenden Fehldrucks entstehen (z.B. für das Entfernen der Folie) trägt der Kunde.

§ 10 Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Dem Kunden wird – sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse von der Firma Folien Mcwarp das nicht ausschließliche, zeitliche, örtliche und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Die Weitergabe oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch die Firma Folien Mcwarp. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.